KfW-Effizienzhaus

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Das Bauen energieeffizienter Häuser hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Bedingt durch den Klimawandel ist es enorm wichtig, den CO²-Ausstoß bei der Energieerzeugung so weit wie nur irgendwie möglich zu senken. Aus diesem Grunde hat die KfW ein Förderprogramm für das energieeffiziente Bauen aufgelegt – ein Programm also, bei dem Umweltschutz durch die Vergabe eines günstigen KfW-Kredites belohnt wird.

Antragsteller der Darlehensmittel für energieeffizientes Bauen können neben Privatpersonen auch juristische Personen sein. Berechtigt sind alle Bauherren oder Erwerber von neuen Wohnungen mit dem Ziel der Eigennutzung oder der Vermietung. Neben Privatpersonen können dies auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Wohnungsgenossenschaften, Gemeindeverbände, sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sein.

Gefördert werden grundsätzlich die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden (z. B. ein massives Fertighaus), wobei auch Wohn-, Alten-, und Pflegeheime durchaus zu den förderberechtigten Immobilien gehören. Auch der Anbau von neuen Wohneinheiten oder das Erschließen neuer Wohnbereiche gilt als förderfähig im Rahmen der Darlehensmittel für energieeffizientes Bauen.

KfW-Effizienzhäuser müssen nach ihrer Fertigstellung ein bestimmtes energetisches Niveau (KfW-Effizienzhaus-Standard) erreichen, um eine Förderung in Form des KfW-Kredites zu erhalten. Je höher bzw. energiesparender dieses Niveau ausfällt, desto höher ist auch die Förderung. Die Spanne der KfW-Effizienzhaus-Standards ist groß.

Gerne beraten wir Sie ausführlich über alle weiteren Details im Zusammenhang mit dem KfW-Effizienzhaus.

Ihr Team der
ROSTOW Gesellschaft für Finanzplanung und Vorsorgesicherung mbH